Interpellation
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Original auf Deutsch

Wettbewerbsnachteil der Schweiz für die Blockchain-Branche aufheben

Eingereicht: 18. März 2026Status: Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Eingereichter Text

Mit dem Inkrafttreten der europäischen MiCAR-Verordnung (EU-Verordnung 2023/1114) wurde die territoriale und materielle Zuständigkeit der Europäischen Union (EU) im Bereich Blockchain erheblich erweitert. Diese Regelung hat konkrete Auswirkungen auf die Schweiz: Von nun an müssen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz in den meisten Fällen eine Niederlassung innerhalb der EU gründen, um legal tätig sein zu können.

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Begründung

Mit dem Inkrafttreten der europäischen MiCAR-Verordnung (EU-Verordnung 2023/1114) wurde die territoriale und materielle Zuständigkeit der Europäischen Union (EU) im Bereich Blockchain erheblich erweitert. Diese Regelung hat konkrete Auswirkungen auf die Schweiz: Von nun an müssen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz in den meisten Fällen eine Niederlassung innerhalb der EU gründen, um legal tätig sein zu können.

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Antwort des Bundesrats

Antwortdatum: 13. Mai 2026

Der Bundesrat hat, wie in der Begründung der Interpellation erwähnt, im Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG; SR 954. 1) eröffnet. Ziel des Gesetzgebungsprojekts ist es, die Rahmenbedingungen für die Marktentwicklung, die Standortattraktivität sowie die Integration innovativer Finanztechnologien in das bestehende Finanzsystem zu

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Autor:innen, Mitunterzeichnungen & Gegner:innen (1)

Benjamin Fischer
Benjamin Fischer
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