Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu ergreifen:
1. Obligatorische Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person bei in der Schweiz ansässigen Anbietern von Kryptowährungen.
2. Verbot der Benutzung von Kryptowährungen, bei denen die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person nicht sichergestellt ist.
...Begründung
Seit ein paar Jahren häufen sich bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen die Fälle von Hacking, die erheblichen Schaden verursachen: So werden KMU, Spitäler und Universitäten lahmgelegt, Kreditkartennummern gestohlen, Personendaten veröffentlicht usw. Mittlerweile haben wir es mit einer eigentlichen spezialisierten Industrie zu tun, mit spezialisierten Zulieferern und einem enormen
...Antwort des Bundesrats
1-3: Der Bundesrat hat bereits Massnahmen getroffen, um die ab 2018 festgestellten Risiken im Bereich der Kryptowährungen einzudämmen. Die Bestimmungen des Finanzmarktrechts gelten in der Schweiz grundsätzlich ungeachtet der verwendeten Technologien. Auf die Tätigkeit der Finanzintermediation mit Kryptowährungen kommt das Geldwäschereigesetz (GwG) zur Anwendung.
...Autor:innen, Mitunterzeichnungen & Gegner:innen (23)

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